§1
Regelungsgegenstand
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
regeln die Erbringung oder Durchführung aller derzeitigen
und künftigen Leistungen und Lieferungen der Vertragsparteien.
1.2 Die Stapis GmbH liefert oder leistet ausschließlich
zu den nachfolgenden Bedingungen. Sofern der Kunde ebenfalls
Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, kommt der
Vertrag auch ohne ausdrückliche Einigung über
den Einbezug Allgemeiner Geschäftsbedingungen zustande.
Soweit die verschiedenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
inhaltlich übereinstimmen, gelten diese als vereinbart.
An die Stelle sich widersprechender Einzelregelungen treten
die Regelungen des dispositiven Rechts. Gleiches gilt für
den Fall, dass die Geschäftsbedingungen des Kunden
Regelungen enthalten, die im Rahmen der vorliegenden Geschäftsbedingungen
nicht enthalten sind. Enthalten vorliegende Geschäftsbedingungen
Regelungen, die in den Geschäftsbedingungen des Kunden
nicht enthalten sind, so gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen.
1.3 Mündliche Nebenabreden wurden von
den Vertragsparteien nicht getroffen. Nachträgliche
Ergänzungen oder Änderungen der geschlossenen
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Ein mündlicher
Verzicht auf die Schriftform wird ausgeschlossen.
1.4 Die Stapis GmbH ist berechtigt, diese
Bedingungen mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen
für künftige Leistungen zu ändern und zu
ergänzen. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb einer
Frist von 1 Monat, so werden die geänderten Bedingungen
als Vertragsgrundlage für zukünftige Geschäfte
wirksam.
1.5 Die jeweiligen Leistungen und Lieferungen
werden in eigenständigen, auf der Grundlage dieser
AGB zu schließenden Verträgen festgelegt.
1.6 Angebote von der Stapis GmbH sind stets
freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst
dann als angenommen, wenn sie von der Stapis GmbH schriftlich
bestätigt sind. Diese Auftragsbestätigung ist
Grundlage für den Leistungsumfang. Einwendungen des
Kunden sind spätestens innerhalb 1 Woche nach Zugang
der Bestätigung schriftlich mitzuteilen. Änderungen
sind durch eine neue Auftragsbestätigung oder eine
sonstige schriftliche Vereinbarung zu bestätigen.
1.7 Ausführungsveränderungen der
Vertragsleistung während der Erstellungs- oder Lieferzeit
sind vorbehalten. Dies gilt, sofern die Änderungen
standardmäßig erfolgen und für den Kunden
zumutbar sind. Technische Angaben verstehen sich unter den
branchenüblichen Toleranzen.
§ 2 Zahlungsbedingungen
2.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich
zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Leistung gesetzlich
gültigen Mehrwertsteuer. Soweit laufende Leistungen
geschuldet sind, ist der im Zeitpunkt der Fälligkeit
der jeweiligen Forderung geltende Mehrwertsteuersatz entscheidend.
2.2 Bei Zu- oder Rücksendung von Materialien
werden je nach Vereinbarung Versandpauschalen berechnet.
2.3 Die Fälligkeit tritt zu den jeweils
vereinbarten Fälligkeitsdaten bzw. bei Lieferung ein.
Alle Zahlungen sind bei Fälligkeit ohne Abzug zu leisten.
2.4 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden
Zinsen in Höhe von 1 v.H. über dem jeweils gültigen
Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 6
v.H. sowie die Einziehungskosten berechnet.
2.5 Kosten aus Sonderleistungen sowie Leistungen
aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Kundenangaben
oder nicht nachprüfbarer Mängelrügen oder
unsachgemäßen Systemgebrauchs sind vom Kunden
zu tragen.
2.6 Die Stapis GmbH ist berechtigt, regelmäßig
fällige Nutzungsgebühren durch schriftliche Mitteilung
an den Kunden unter Einhaltung einer 3-Monats-Frist zu erhöhen.
Der Kunde ist im Falle einer mehr als 10%igen Gebührenerhöhung
zur ordentlichen Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfristen
berechtigt. Zwischen 2 Erhöhungen müssen mindestens
6 Monate liegen.
2.7 Der Kunde kann gegen unsere Forderungen
nur mit solchen Gegenforderungen aufrechnen, die rechtskräftig
festgestellt oder nicht bestritten sind.
2.8 Zurückbehaltungsrechte des Kunden
sind ausgeschlossen.
2.9 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht
erfüllt, die die Stapis GmbH nicht zu vertreten hat,
so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten,
den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass der Stapis
GmbH zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die
Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich
von der Stapis GmbH beruht.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
3.1 Vertragsgegenständliche Leistungen
bleiben bis zur vollständigen Zahlung des vereinbarten
Preises im Eigentum von der Stapis GmbH. Dies gilt auch
für Leistungen, die auf Datenträger übergeben
oder online übermittelt werden, ebenso für alle
Begleitmaterialien. Soweit nur Nutzungsrechte eingeräumt
werden, gilt vorstehende Regelung für zu übergebende
Datenträger entsprechend.
§ 4 Lieferungen und Leistungen
4.1 Die Stapis GmbH erbringt selbst oder durch
Dritte Leistungen nach Maßgabe in den Auftragsbestätigungen
oder sonstigen Verträgen. Leistungen, die nicht im
Standardangebot enthalten sind, werden nach Zeitaufwand
mit festen Stundensätzen gemäß Konditionsliste
berechnet. Für Leistungen, die die Stapis GmbH durch
Mitarbeiter auf Wunsch des Kunden an einem anderen Ort als
am Geschäftssitz erbringt, können Fahrtpauschalen
und Spesen berechnet werden.
4.2 Sobald die Stapis GmbH Internet-Anwendungen
bereitstellt, zahlt die Stapis GmbH hierfür Lizenzen
bzw. Mieten. Die Stapis GmbH ist daher berechtigt, diese
Leistungen einzuschränken bzw. einzustellen, wenn der
Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen - auch teilweise -
nicht nachkommt.
4.3 Der Kunde ist zur fristgerechten Entgegennahme
der Leistungen und Lieferungen verpflichtet. Teillieferungen
sind zulässig, wenn ihre Entgegennahme für den
Kunden nicht mit unverhältnismäßigen Aufwendungen
verbunden ist und der Nutzen der Leistung nicht wesentlich
eingeschränkt ist.
4.4 Die von der Stapis GmbH genannten Termine
und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich
schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Liefer-
und Leistungstermine stehen außerdem unter dem Vorbehalt
richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung der Stapis
GmbH. Sie beginnen mit dem Tage der Auftragsbestätigung
durch die Stapis GmbH und verlängern sich vorbehaltlich
aller weiteren Rechte um die Zeit, in der der Kunde in Zahlungsverzug
ist. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche
des Kunden können eine angemessene Verlängerung
zur Folge haben.
4.5 Alle Ereignisse höherer oder übergeordneter
technischer Gewalt (globale Internet-Störung) und dessen
Folge befreien für die Dauer ihres Vorliegens von der
Erfüllung der vertraglich übernommenen Leistungspflicht.
Dies gilt ebenfalls für solche Umstände bei Lieferanten
der Stapis GmbH.
4.6 Die Stapis GmbH gerät erst dann in
Verzug, wenn der Kunde ihm schriftlich eine Nachfrist von
mindestens 4 Wochen gesetzt hat. Im Falle des Verzuges hat
der Kunde Anspruch auf Verzugsentschädigung in Höhe
von 0,5 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen
Lieferungen und Leistungen für jede vollendete Woche
des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 %.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere
Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, jedoch
unter Beachtung der näheren Haftungsregelung von Paragraph
8.
4.7 Die Stapis GmbH verpflichtet sich, bei
den Internet-Anwendungen allgemein gültige oder industriell
übliche Standards einzusetzen. Die Leistung gilt als
erbracht, wenn mit einer standardmäßigen Applikation
(beispielsweise Browser, Internet-Explorer) die Darstellung
korrekt und mit einem angemessenen Zeitverhalten erfolgt.
Als angemessen ist die Darstellung und Anwendungsgeschwindigkeit
dann anzusehen, wenn andere Anwendungen im Internet vergleichbar
reagieren.
4.8 Bei Beendigung des Vertrages verpflichtet
sich die Stapis GmbH, die Voraussetzung zu schaffen, daß
der Kunde über einen anderen Provider eine ähnliche
Internet-Anwendung realisieren kann. Das gilt insbesondere
für die Ummeldung der Domänen-Adresse von der
Stapis GmbH auf den Kunden bzw. den neuen Provider. Die
Stapis GmbH stellt ebenfalls die vom Kunden für seinen
Web-Auftritt gelieferten Unterlagen in digitaler Form zur
Verfügung.
§ 5 Mitwirkung des Kunden
5.1 Bei Internet-Auftritten, die individuelle
und kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Kunde
eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der
Anlieferung von geeigneten Unterlagen in digitaler oder
gedruckter Form. Ist eine Aufbereitung unter Gestaltungsgesichtspunkten
notwendig, so kann entweder der Kunde oder die Stapis GmbH
Dritte hiermit beauftragen. Die Kosten werden vom Kunden
übernommen, wenn vereinbart erhält der Kunde hierfür
das Urheberrecht.
5.2 Die Mitwirkungspflicht des Kunden umfasst
auch die termingerechte Bereitstellung der Unterlagen. Verzögerungen
bei Bereitstellung können zu Terminabänderungen
durch die Stapis GmbH führen. Soweit die Stapis GmbH
bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen
zur Berechnung anzunehmen.
5.3 Der Kunde verpflichtet sich außerdem,
regelmäßig die individuellen Informationen innerhalb
der Internet-Anwendungen zu überprüfen und Änderungen,
wie beispielsweise solche bei Adressen, Telefonnummern,
Mitarbeitern usw., zeitnah in schriftlicher Form mitzuteilen
(beispielsweise e-Mail). Dies gilt auch für regionale
und andere vom Kunden gewünschte Links.
5.4 Soweit der Kunden selbständig Inhalte
innerhalb seiner Internet-Anwendungen veröffentlicht,
verpflichtet er sich zur Einhaltung aller rechtlichen Bedingungen,
die insbesondere für Internet-Veröffentlichungen
gelten.
5.5 Die Stapis GmbH behält sich vor,
Aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen
Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigen Grundsätzen
der Stapis GmbH abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder
deren Veröffentlichung für die Stapis GmbH unzumutbar
ist. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber
unverzüglich mitgeteilt.
§ 6 Urheber- und Eigentumsrechte
6.1 Urheber- und Eigentumsrechte an den bereitgestellten
Internet-Anwendungen verbleiben auch nach erfolgter Bezahlung
durch den Kunden uneingeschränkt bei der Stapis GmbH.
Eine Vervielfältigung oder Verwendung der Softwarelösungen,
Texte, Bilder, Grafiken und Sounds in anderen elektronischen
oder gedruckten Publikationen oder durch Kopien ist ohne
ausdrückliche Zustimmung der Stapis GmbH nicht gestattet.
Alle Informationen über die Anwendungen und sonstigen
Unterlagen sind vom Kunden vertraulich zu behandeln. Diese
Informationen sind nur im Rahmen des jeweiligen Vertrags
zu nutzen und die Geheimhaltung ist auch gegenüber
Dritten und eigenen Mitarbeitern sicherzustellen.
6.2 Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich
auf die vereinbarte Internet-Adresse.
6.3 Für Unterlagen (Texte, Bilder, grafische
Darstellungen), die vom Kunden geliefert werden, verbleiben
die Urheberrechte bei diesem. Werden durch Unterlagen, die
vom Kunden geliefert wurden, Urheberrechte Dritter verletzt
und wird die Stapis GmbH deswegen rechtlich in Anspruch
genommen, so haftet der Kunde für die Rechtsfolgen.
6.4 Die Stapis GmbH ist bestrebt, in den von
ihr bereitgestellten Publikationen die Urheberrechte der
verwendeten Texte, Bilder und Grafiken zu beachten, selbst
erstellte Doku-mente zu nutzen oder auf lizenzfreie oder
von der Stapis GmbH lizensierte Dokumente zurückzugreifen.
Sollte sich bei der Internet-Anwendung dennoch ein durch
fremdes Urheberrecht geschütztes Dokument befinden
und eine Urheberrechtsverletzung vorliegen, wird die Stapis
GmbH das entsprechende Text-, Bild- oder Tondokument nach
Bekanntwerden der Urheberrechtsverletzung umgehend entfernen
oder mit dem entsprechenden Urheberrechtsvermerk versehen.
6.5 Als verantwortlich für die Veröffentlichungen
wird das Unternehmen im Impressum der Internet-Anwendungen
der rechtlich vorgeschriebenen Art benannt. Sollte der Kunde
für Urheberrechtsverstöße auf seinen Domänseiten
in Anspruch genommen werden, so hat er die Stapis GmbH unverzüglich
darüber zu unterrichten.
§ 7 Gewährleistung
7.1 Die Stapis GmbH stellt die Objekte (Scripte,
Texte, Bilder, Grafiken etc.) für die Internet-Anwendungen
sorgfältig zusammen. Die enthaltenen Objekte können
ohne vorherige Ankündigung geändert werden, ohne
daß die Stapis GmbH eine Verpflichtung hierzu eingeht.
Sollten in den Objekten Fehler sein, wird die Stapis GmbH
diese nach Meldung, soweit möglich, berichtigen.
7.2 Mängel der Leistungen werden der
Stapis GmbH innerhalb der Gewährleistungsfrist von
6 Monaten behoben. Bei einem Fehlschlagen der Nachbesserung
hat der Kunde ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung
des Auftrages.
7.3 Kaufmännische Untersuchungs- und
Rügepflichten des Kunden bleiben unberührt.
§ 8 Haftung
8.1 Die Stapis GmbH haftet für das Fehlen
zugesicherter Eigenschaften unbeschränkt. Die Haftung
für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit
wird auf voraussehbare Schäden bis auf Höhe des
betreffenden Auftragsvolumens beschränkt. Dies gilt
auch für Folgeschäden.
8.2 Im Übrigen haftet die Stapis GmbH
unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten.
Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen
haftet die Stapis GmbH nur im Unfang der Haftung für
anfängliches Unvermögen nach Absatz 8.1.
8.3 Für leichte Fahrlässigkeit haftet
die Stapis GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird,
deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks
von besonderer Bedeutung ist (Kardinalspflicht). Bei Verletzung
einer Kardinalspflicht ist die Haftungsbeschränkung
für anfängliches Unvermögen entsprechend
Absatz 8.1 dieser Haftungsregelung entsprechend heranzuziehen.
8.4 Gleiches gilt auch für alle anderen
Webseiten, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Die
STAPIS GmbH ist für den Inhalt der Webseiten, die aufgrund
einer solchen Verbindung erreicht werden, nicht verantwortlich
und distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten,
die den gesetzlichen Vorgaben nicht entsprechen.
§ 9 Allgemeine Vertragsbedingungen –
Gerichtsstand
9.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen
dieser Bedingungen bzw. der auf ihnen gründenden weiteren
Bedingungen und Vereinbarungen unwirksam sein oder werden
oder sollte sich in ihnen eine Lücke herausstellen,
so soll die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt werden und anstelle der unwirksamen Bestimmungen
oder zur Ausfüllung der Lücke eine angemessene,
zulässige Regelung treten, die die Vertragsschließenden
gewollt haben oder nach Sinn und Zweck der Bedingungen gewollt
haben würden, hätten sie die Unwirksamkeit oder
Lücke bedacht.
9.2 Erfüllungsort für sämtliche
vertraglichen Leistungen und Gerichtsstand ist der Sitz
der Stapis GmbH.
9.3 Die Parteien vereinbaren hinsichtlich
sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis
die Anwendung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland.